Freiräume (n)!

 

Jetzt freiräumen:

Damit Sie Ihre Berufung nicht aus dem Blick verlieren, hält Ihnen unser Abrechnungsservice den Rücken frei – zuverlässig, auf den Cent genau, auch mit mobiler Assistenz-App und zu fairen Bedingungen. Bei einem Telefongespräch mit uns wird das noch viel klarer.

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Kreditwesengesetz

§ 7 InstitutsVergV

Das Vergütungssystem des Unternehmens ist in der Form ausgestaltet, dass die Vergütung der Mitarbeitenden in Anlehnung an den TVöD erfolgt und grundsätzlich fixe Vergütungen gezahlt werden. Auf eine Angabe weiterer Informationen wird mit Hinweis auf § 26 a Abs. 2 Kreditwesengesetz verzichtet.