Freiräume (n)!

 

Jetzt freiräumen:

Damit Sie Ihre Berufung nicht aus dem Blick verlieren, hält Ihnen unser Abrechnungsservice den Rücken frei – zuverlässig, auf den Cent genau, auch mit mobiler Assistenz-App und zu fairen Bedingungen. Bei einem Telefongespräch mit uns wird das noch viel klarer.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach § 3 der Satzung akzeptieren unsere Mitglieder mit ihrer Beitrittserklärung die Satzung und die Geschäftsbedingungen der moveta r.V.k.V.


Praxisaufzeichnungen

moveta erstellt Rechnungen für den Tierarzt an dessen Klienten auf der Grundlage von Praxisaufzeichnungen. Das Mitglied hat die Wahl zwischen verschiedenen Formen der Praxisaufzeichnung:

Aufzeichnung mit eigenem PC und moveta-Software oder einer anderen Praxissoftware die über eine Schnittstelle zu moveta verfügt

Aufzeichnung mit der Hard- und Software von moveta oder analogen, leserlichen Aufzeichnungen.

Ab einem über moveta abgerechneten Mindest-Jahresumsatz – augenblicklich für einen PC-Arbeitsplatz € 102.300,00 –Honorarsumme – stellt, wenn gewünscht, moveta kostenlos Hard- und Software zur Verfügung. Wird der über moveta abgerechnete Mindestumsatz nicht erreicht, sind zusätzliche Gebühren zu entrichten.

Ist die Tierarztpraxis bereits mit Hardware ausgestattet, stellt moveta die Abrechnungssoftware zur Verfügung, ebenfalls ab einem bestimmten Jahresumsatz kostenlos. Die aktuell gültigen Gebührensätze sind dem Infoblatt »Gebühren« zu entnehmen.

Pro Tierarztpraxis sind zwei Tage vor Ort Einweisung in die moveta-Software kostenlos. Wartung, Support und online Schulungen für die moveta eigene Software sind in jedem Fall kostenlos.

Weitere vor Ort Schulungen sind kostenpflichtig


Rechnungen

Auf der Grundlage der Praxisaufzeichnungen erstellt, unter Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt, und versendet moveta Rechnungen an die Klienten per Post bzw. E-Post. Die Frist für das Zahlungsziel bestimmt das Mitglied. Über die erstellten Rechnungen erhält das Mitglied ein Rechnungsjournal. Aus dem Rechnungsjournal sind ersichtlich Rechnungsempfänger mit Kunden- und Rechnungsnummer, Nettopreis, Mehrwertsteuer, Endpreis, kurative Praxis, Abgabemedikamente und Gebührenberechnung.

Es steht moveta frei, die Einziehungen von Forderungen abzulehnen – ohne Angabe von Gründen.
Bei Kündigung der Mitgliedschaft wickelt moveta die noch unerledigten Fälle weiter ab, es sei denn es gibt eine anderslautende Mitteilung des Mitglieds.


Kontoauszüge

Am Ende des Monats erhält das Mitglied einen Kontoauszug, aus dem alle Buchungen des Monats zu ersehen sind.

Außerdem sind aufgeführt:
der Umsatz des betreffenden Monats bzw. Jahres, Überweisungen von moveta und Außenstände.

Die Auszahlung von Guthaben aus Klientenzahlungen, gekürzt um die Forderungen der moveta, wird zweimal monatlich vorgenommen, sofern nichts anderes zwischen moveta und dem Mitglied vereinbart worden ist.


Direktzahlungen

Erhält der Tierarzt Zahlungen aufgrund einer von moveta erstellten Rechnung direkt, ist dies umgehend moveta mitzuteilen. Auch wenn Honorarforderungen ganz oder teilweise erlassen werden, ist moveta zu verständigen. moveta erstellt monatlich eine Liste von Direktzahlungen und Stornierungen.

Wenn es vermehrt zu direkt an die Praxis gerichteten Zahlungen kommt, bzw. vermehrt zu Stornierungen kommt, die dazu führen, dass kein Ausgleich der Forderungen der moveta mehr erfolgt, hat der Tierarzt auf Verlangen der moveta einen Kontoausgleich vorzunehmen.
Die Entscheidung darüber trifft der Geschäftsführer.


Mahnungen

Wenn die dem Klienten gesetzte Zahlungsfrist ohne Zahlung verstreicht, beginnt moveta mit der Durchführung des Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren ist flexibel gehalten, der Klient wird je nach Vorgabe bis zu dreimal gemahnt. Das Mitglied bestimmt die zeitlichen Abstände, den textlichen Inhalt der Mahnungen, die Mahngebühren und die Höhe der Verzugszinsen bzw. ab welcher Mahnstufe Zinsen berechnet werden sollen.

Falls der Klient auch die Mahnungen unbeachtet lässt, übersendet moveta eine »Mahnbescheidsanfrage« an das Mitglied, in der darüber informiert wird, dass der Klient trotz wiederholter Mahnungen nicht gezahlt hat. Erhält moveta dieses Schreiben unterschrieben zurück, wird die gerichtliche Einziehung eingeleitet.

Diese Benachrichtigung kann auch auf elektronischem Wege per movetaME erfolgen.

Das Mitglied sollte jetzt keine Vereinbarungen mehr mit dem Klienten treffen, sondern grundsätzlich an moveta verweisen. Von moveta werden alle notwendigen Maßnahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens veranlasst, wie Zwangsvollstreckung, Pfändung und eidesstattliche Versicherung. Die Maßnahmen werden ohne weitere Rückfrage beim Mitglied veranlasst.

Erfolgt durch den Klienten Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beauftragt moveta einen Rechtsanwalt ihrer Wahl zur Durchsetzung der Forderung. Wünsche der Mitglieder werden berücksichtigt.
Die vom Mitglied zu tragenden Beträge erhöhen sich um die Mahnkosten, Gerichts- und Anwaltskosten, Gerichtsvollzieherkosten. Dies gilt, wenn diese Kosten vom Klienten nicht eingezogen werden können.


Ratenzahlungen

Ein Ratenzahlungsvertrag wird von moveta mit dem Klienten vereinbart. Über diese Vereinbarung wird das Mitglied schriftlich informiert. Wenn vom Klienten eine Rate angeboten wird, die nicht mit der Gesamtforderung vereinbar ist oder der Stundungszeitraum zu lang ist, wird vom Mitglied die Zustimmung eingeholt. Sollte der Klient seine Raten nicht einhalten, wird der Vertrag gekündigt und das Mitglied informiert.

Ein Ratenzahlungsvertrag kann nur vereinbart werden, wenn das Mitglied dies nicht
grundsätzlich untersagt hat.


Rückfragen

Rückfragen von moveta an das Mitglied sollten umgehend bearbeitet werden, damit es nicht zu Verzögerungen in der weiteren Bearbeitung kommt.


Vorschuss

Auf Wunsch zahlt moveta nach vorheriger Absprache einen Vorschuss auf die zur Bearbeitung zugesandten Rechnungen:
30% Vorschuss zinslos begrenzt auf 2.500,- €,
80% ohne Begrenzung, gebührenpflichtig.

Von einer Vorschusszahlung sind Forderungen ausgenommen, die das Mitglied bereits versucht hat einzuziehen oder deren Entstehung mehr als sechs Monate seit dem Behandlungsende zurückliegt.


Bearbeitungsgebühren

Pro Rechnung wird ein Sockelbetrag plus Porto berechnet. Hinzu kommt eine prozentuale Gebühr, die sich aus dem Bruttodurchschnittsbetrag einer Rechnungssendung ergibt. Die Gebühr ist abhängig vom Modus der tierärztlichen Aufzeichnungen:

Aufzeichnung mit eigener Hardware und einer kompatiblen Abrechnungssoftware oder mit der Software von moveta.

Aufzeichnung mit der von moveta zur Verfügung gestellten Hard- und Software sowie handschriftlichen Aufzeichnungen/Ausdrucke aus Fremdprogrammen.

Die aktuell gültigen Gebührensätze sind dem Infoblatt »Gebühren« zu entnehmen.


Mahngebühren

Die Kosten des außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesens gehen zu Lasten des Tierarztes. Mahngebühren werden vom Klienten eingezogen und dem Tierarzt gutgeschrieben. Die aktuell gültigen Gebühren sind dem Infoblatt »Gebühren« zu
entnehmen.
Der Vorstand kann Gebührenanpassungen zur Deckung des Haushaltes auch im laufenden Geschäftsjahr beschließen. Solche Änderungen bedürfen der Genehmigung der nächstfolgenden Mitgliederversammlung.


Serviceleistungen

moveta übernimmt die Korrespondenz mit Tierbesitzern und Versicherungen und erstellt als kostenlose Serviceleistung betriebswirtschaftliche Statistiken:

Nichtzahler und Teilzahler: Übersicht der Klienten, die nicht bezahlt oder nur Teilzahlungen geleistet haben.
Mahnbescheide: Übersicht der laufenden Mahnbescheide mit Gesamthöhe der Forderungen und aktuellem Status.
Umsatz: Übersicht der bezahlten Rechnungen mit Statistik der letzten Jahre.
Verjährungen: Übersicht der Forderungen, die zum Jahresende verjähren.
Klienten Adressen: Ausdruck der Klienten Adressen.


Haftung

Das Mitglied garantiert, dass die jeweils zur Einziehung übertragene Forderung frei von Rechten Dritter ist, insbesondere einredefrei ist.
moveta haftet nicht für fehlerhafte Rechnungen, insbesondere wegen nicht korrekter Umsatzsteuerberechnung bei Auslandsrechnungen, wenn die Erstellung der Rechnung durch moveta vorgenommen worden ist und die Rechnungserstellung auf unvollständigen oder fehlerhaften Praxisaufzeichnungen beruht. Das Mitglied ist zur Überprüfung der durch moveta erstellten Rechnungen verpflichtet, Unstimmigkeiten, Fehler sind unverzüglich schriftlich moveta mitzuteilen.
moveta haftet nicht für Datenverluste auf Hardware/Festplatten, insbesondere bei von moveta dem Mitglied zur Verfügung gestellten Geräten.
Fehlende Datensicherung des Mitglieds geht nicht zu Lasten movetas.